 
 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen erfassen:  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Ich habe eine Frage.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | P7V1L1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | P7V1L1A102B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 3 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | P7V1L1A4A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V1L1A5A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | P7V1L1A8A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | P7V1L5A102B00  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Bedingungen zu erfüllen.  | P7V1R1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V1R1A102B00  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V1R1A104A00  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V1R1A4A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V1R1A5A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L1A102B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L1A4A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L1A5A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L1A5A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2L5A102B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A102AM222234  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | P7V2R1A102B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A104A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A104B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A2A4B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A4A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A4A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A5A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A5A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | P7V2R1A5A4B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A7D8A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A8A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A8A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A8A4A00  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I Nummer 2 zu finden.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A2A01  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A2B01M282550  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A4B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A4B00M280709  | 
| Die Kommission wird die folgenden Informationen über die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten erstellen:  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R1A9A4B00M280710  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R4A102B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R4A4A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R4A8A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R5A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R5A102B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R5A4A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R5A4A2AM206107  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V2R5A5A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | P7V3L1A102B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | P7V3L1A104A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A2A2A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A2A4A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | P7V3L1A402B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A4A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A4A4B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A5A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A8A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L1A9A2B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3L5A102B00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A102A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A102B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A104A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A104B00  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A4A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R1A9A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V3R5A102A00  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 genannten Maßnahmen erfassen:  | P7V3R5A102B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V4R5A4A2A00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7V5R1A8A2B04  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7VE2L5A4A2B00M282930  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7VS3L1A4A2B00  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | P7w cw Anschlussplatte  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.  | Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die in Artikel 5 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  |