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| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln, welche Maßnahmen sie ergreift.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | 
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind nicht zu entnehmen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu machen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten.  |