 
 

















| Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten verwendet.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten verwendet.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr als 10 Jahre alt.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln, ob sie die erforderlichen Maßnahmen ergreift.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | 
| PVXS-130-L-DF-0000-000-10  | 
| PVXS130M04R000/R01SV0ADF00A  | 
| PVXS-130M04R000/R01SV0ADF00A  | 
| PVXS130M04R0001A01SVOAHG000  | 
| PVXS130M04R0001A01SVVADF00DA  | 
| PVXS130M04R0001A01SWADF00DA  | 
| PVXS130M04R0001R01SV0ALR000A2004500000000000000  | 
| PVXS130M04R0001R01SV0ALR000A200450000000000001  | 
| PVXS-130M04R0001R01SVVADF000A  | 
| PVXS-130M04R0001R01SVVADF000A0000000000000000010  | 
| PVXS130M04R0001R01SVVADF000A0000000000010  | 
| PVXS-130M04R0001R01SVVADF4000A  | 
| PVXS-130M04R0001R0ISVVADF000A  | 
| PVXS-130M04RA001A02SWADF000A  | 
| PVXS130-M-DF-R-0000-000  | 
| PVXS130-M-R-0000-000  | 
| PVXS-130-M-R01SVV-DF-000-A000  | 
| PVXS-130-M-RD1SVV-DF-000-A000  | 
| PVXS130MRDF000000  | 
| PVXS130-M-R-DF-0000-00  | 
| PVXS-130-MRDF000-000  | 
| PVXS130-M-R-DF-0000-000  | 
| PVXS-130-M-R-DF-0000-000  | 
| PVXS130-M-R-DF-0000-000  A10VSO100DFR1/32R-PPB12N00 | 
| PVXS130-M-R-DF-00000-000  | 
| PVXS-130-M-R-DF-0000-0000  | 
| PVXS-130-M-R-OF-0000-000  | 
| PVXS130-M-R-OF-000-0000-PVXS130-M-R-OF-000-0000  | 
| PVXS180+PVH98  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln, welche Maßnahmen sie ergreift.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | 
| Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführten Daten sind nicht zu entnehmen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| PVXS180-MR-DF-0000-000 ZG45 水乙二醇  | 
| PVXS180-MR-DF-0000-000 ZG Wasser乙二醇  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt.  | 
| PVXS-180-M-R-DF-0000-0000 ((介质水乙二醇)  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe zu machen.  | 
| PVXS-180-M-R-DF Vortrieb + Druckersatzgerät  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe des Antrags ist in der Angabe des Antrags zu machen.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Kommission wird die Kommission übermitteln.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht mehr als 10 Jahre alt.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu erfassen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 geändert.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  |