 
 

















| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Bedingungen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Bedingungen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1D1T1NFHS  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | PV180L1K1T1NFRP  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.  | PV180L1K4T1NFRP  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K1T1NMRK  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | PV180R1K1T1NFRP  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse.  | Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K1T1NMRC  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| PV180R1K1T1NSLC  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Prüfungen werden in der Regel in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu erfassen.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG zu finden.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Fahrzeugklasse 1 ist die folgende:  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K4T1NFRP  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K4T1NSCD  | PV180R1K1T1VMMP  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Fahrzeugklasse 1A  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1L1T1NSLB  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1L1T1NZLC  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | PV180L1K1T1VMMP  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist nicht möglich.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Bedingungen.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verwalten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | PV180R1K1T1NSLK  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| PV180R1K1T1WFHS  | Die Bezeichnung "PV180R1K1T1WUCK" ist:  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| PV180R1K1T1NKLC  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K1T1NMCA  | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| PV180R1K1T1NMLC  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe des Anmelders zu finden.  | Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | 
| PV180R1K1T1NSCD  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K1T1NSLB  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in der Angabe der Angabe der Angabe zu entnehmen.  | Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.  | 
| Die Anlage ist in der Lage, die Anlage zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| PV180R1K1T1NTLC  | Die in Absatz 1 genannten Daten sind nicht zu verarbeiten.  | 
| Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:  | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  | Die Angabe der Angabe der Angabe der Angabe ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu finden.  | 
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.  |